Tipps und Anregungen für Gastgeber

Hier finden Sie nützliche Hinweise und Anregungen für Gastgeber. Dieser Bereich soll nach und nach wachsen, indem wir neue Themen aufgreifen, um Ihre Vermietung (noch) erfolgreicher zu machen.

Bitte unbedingt beachten:

 

 

Bitte beachten Sie, dass die Preisangabenverordnung zur Angabe von Endpreise verpflichtet.

§ 1 Abs 1 Satz 1 Preisangabenverordnung (PAngV)
Wer als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Endverbrauchern unter Angabe
von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und
sonstiger Preisbestandteile unabhängig von einer Rabattgewährung zu zahlen sind (so
genannte Endpreise).

Endpreis:
Unter dem Endpreis ist der tatsächlich zu zahlende Preis einschließlich Umsatzsteuer
und sämtlicher obligatorischer Nebenkosten zu verstehen. Das heißt Kosten für Strom,
Wasser, Gas und Heizung sowie für Bettwäsche und die Endreinigung müssen grundsätzlich
in den Mietpreis mit einbezogen werden.

Ausnahmen:

1. Nachweis des tatsächlichen Verbrauchs
Die Verpflichtung, den Endpreis anzugeben, schließt jedoch eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Nebenkosten nicht aus. Wenn ein Nachweis der tatsächlich angefallenen Kosten für Strom, Wasser, Gas und Heizung beispielsweise anhand eines Zählers geführt werden können, dürfen Nebenkosten auch verbrauchsabhängig abgerechnet werden.

2. Endreinigung
Lässt der Vermieter dem Gast die Wahl, ob die Endreinigung von ihm selbst durchgeführt oder vom Vermieter übernommen wird, so ist die Endreinigung keine obligatorische Nebenleistung. In diesem Fall dürfen die Kosten der Endreinigung gesondert ausgewiesen werden.

3. Kurtaxe
Der DTV empfiehlt, die Kurtaxe immer gesondert aufzuführen und nicht in den Endpreis einzubeziehen, da es sich um eine kommunale Gebühr und nicht um einen Teil des Mietpreises handelt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Preisangabeverordnung (PAngV).

(Quelle: Deutscher Tourismusverband - DTV Reihe: Recht und Praxis (Stand Mrz. 2009, www.deutschertourismusverband,de)


Warnung vor dem Betrug mit Bestellungen

Wir möchten Sie vor einer neuen Betrugsmasche warnen, die Vermieter von Feriendomizilen treffen kann bzw. mit der bereits Ferienhausgastgeber in einem Ort in Schleswig-Holstein hereingelegt wurden.

Eine Frau mietete dort für ihren Bruder und dessen Ehefrau mehrere Ferienwohnungen an. Zufälligerweise hatte sie immer den gleichen Nachnamen wie die zukünftigen Gastgeber. Angeblich sollte der Bruder während seines Urlaubs Geburtstag oder Hochzeitstag feiern und deshalb sollten Pakete von Versandhäusern, die Geschenke dieser Frau enthielten, angeliefert werden. Die Sendungen trafen auch ein, allerdings vor Ankunft der Gäste, und wurden aufgrund des gleichen Nachnamens an den Vermieter zugestellt, der die Annahme quittierte.

Einen Tag vor dem Anreisetermin erhielt der Vermieter einen Anruf von der Mieterin, dass die Pakete eine Überraschung für den Bruder sein sollten und nur zu früh geliefert wurden. Die gutgläubigen Ferienhausgastgeber händigten die Pakete dann einer Person aus, die angeblich mit deren Abholung beauftragt war.

Wenig später erhielten die Vermieter die Rechnungen für die in den Paketen befindliche hochwertige Ware, deren Annahme sie ja quittiert hatten. Die Polizei spricht hier von Wiederholungsfällen; deshalb warnen wir vor der Annahme von Paketen für noch nicht angereiste Feriengäste oder, falls bereits geschehen, vor der Weitergabe an Dritte.

Ihr Feriendomizil mit ansprechenden Bildern präsentieren

Wenn Sie ein liebvoll eingerichtetes Ferienhaus oder eine wunderschöne Ferienwohnung haben, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Sie Ihr Ferienobjekt auch angemessen im Internet präsentieren. Sei es auf der eigenen Website oder in Ihrem Eintrag auf Ferienhausgastgeber.de: Fotos vermitteln den ersten und wichtigsten Eindruck und sollten daher dem gerecht werden, was Ihr Feriendomizil zu bieten hat.

Wählen Sie also die Motive Ihrer Fotos sorgfältig aus und achten Sie darauf, dass keine störenden Gegenstände o.ä. die Sicht auf das Wesentliche verdecken. Außerdem ist es wichtig, bei schönem Wetter und in der richtigen Jahreszeit zu fotografieren. Natürlich kann es auch im Herbst oder Winter gemütlich in Ihrem Ferienhaus sein, aber das sollten Sie mit einer schönen Winterlandschaft oder bunten Blättern zeigen und nicht mit kahlen Bäumen und grauem Himmel.

Zudem sollten Sie auch auf die Qualität der Bilder achten. Zu dunkel, unscharf, schief, zu grelle Farben oder Grauschleier - das alles kann bewirken, dass die Bilder Ihres Ferienobjektes nicht besonders ansprechend auf die Internetnutzer wirken. Hier sollten Sie ggf. versuchen, Ihre Bilder auf dem PC etwas nachzubearbeiten oder professionell für das Internet optimieren zu lassen. Unsere Internet-Agentur bietet Ihnen diesen Service beispielsweise preisgünstig an.

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Zielgruppengerecht werben

Wussten Sie schon, dass Sie ab sofort Ihre private Ferienwohnung kostenlos bei uns einstellen?

Sie können alle Ihre Ferienobjekte und zielgruppengerecht auf unserem spezialsierten Reiseportal bewerben.

 

Ein backlink zu www.hundeurlaub-und-.nordsee.de ist erwünscht.

 Agenturen zahlen pro Objekt € 29.- im Jahr. 

 
Haben Sie Fragen oder Anregungen zu einem der Themen unserer Website? Wir freuen uns über Ihren Anruf oder Ihre Nachricht.
Telefon: +49 (0) 4667 / 951241   -   E-Mail: info(at)ferienhausgastgeber.de
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